Hygienekonzept

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept Heimatland


21. Juli - 22. August 2021
Gantenbergweg 445, 40223 Düsseldorf

Veranstalter:
Lust & Laune Eventkonzepte GmbH
Alt Niederkassel 72, 40547 Düsseldorf
Tel. 0211- 171 83 963
Fax. 0211- 171 83 969

1. Der gemeinsame Besuch und die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die nach § 1 Absatz 2 der CoronaSchVO von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind. Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehrt.


2. Reservierungen sollen soweit möglich genutzt werden, um einen Rückstau von Gästen in Wartebereichen zu vermeiden. (Sitzplatzpflicht). Bei einer zunehmenden Befüllung des Heimatlandes erfolgt im Eingangsbereich eine zahlenmäßige Kontrolle der Besucher, um eine Überfüllung auszuschließen. Bei Erreichen der max. Personenzahl des Heimatlandes werden weitere ankommende Besucher durch das Personal abgewiesen.


3. Gästen sowie Beschäftigten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zutritt zu verweigern; Ausnahmen bei Beschäftigten sind nach ärztlicher Abklärung möglich.


4. Gäste müssen sich nach Betreten des Heimatlandes die Hände bei Bedarf desinfizieren (Bereitstellung Desinfektionsmittel mind. „begrenzt viruzid“). Hierzu werden auf Gelände mind. 3 Desinfektionsmittelständer (1 x Eingangsbereich, 1 x Bühne, 1 x Toilettenwagen), aufgebaut. Kundenkontaktdaten der Gäste sowie Zeiträume des Aufenthaltes des Heimatlandes werden für jede Tischgruppe – unter Einholen des Einverständnisses - nach § 2a Absatz 1 der CoronaSchVO erhoben. Dabei ist ausdrücklich eine einfache, auf den Tischen ausliegende Liste (einschließlich Einverständniserklärung zur Datenerhebung) für jede den Tisch nutzende Personengruppe ausreichend. Alternativ erfolgt die Erfassung mit einer elektronischen App (e-guest).

5. Tische werden so angeordnet, dass

a. zwischen den Tischen mindestens 1,5 m Abstand (gemessen ab
Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen) vorliegt. Ausnahme: bauliche Abtrennung zwischen den Tischen, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert.

b. bei Sitzbereichen in Nähe von Arbeitsplätzen (Theke etc.) ein 1,5 m Abstand zu den Bewegungsräumen des Personals eingehalten wird. Unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nur mit zusätzlichen Barrieren zulässig (z. B. Plexiglas wie im Einzelhandel).

6. Gänge zum Ein-/Ausgang, zur Küche, zu Toiletten etc. müssen eine Durchgangsbreite haben, mit der beim Durchgehen die Einhaltung des 1,5 m Abstandes zu den an den Tischen sitzenden Personen eingehalten werden kann.


7. Über Tischanordnungen und Bewegungsflächen wird eine Skizze zu erstellt, aus der sich die Abstände erkennen lassen. Diese ist vor Ort vorzuhalten. In stark frequentierten Bereichen/Warteschlangen (Eingang, Toiletten etc.) werden Abstandsmarkierungen angebracht.


8. Gebrauchsgegenstände (Gewürzspender, Zahnstocher etc.) werden nicht offen auf den Tischen stehen.


9. Speisen werden amTisch ausschließlich als Tellergerichte serviert.


10. Abfälle werden in kurzen Intervallen ordnungsgemäß entsorgt.


11. Alle Kontaktflächen wie Arbeitsflächen, Polster, Stühle, Tische, Speisekarten, Gewürzspender etc. werden nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt.


12. Spülvorgänge für Geschirr und Gläser werden möglichst maschinell mit Temperaturen von mindestens 60 Grad Celsius durchgeführt. Nur ausnahmsweise sind niedrigere Temperaturen mit entsprechend wirksamen Tensiden / Spülmitteln ausreichend.


13. Beschäftigte mit Kontakt zu den Gästen (Service etc.) müssen eine Mund- Nase-Bedeckung tragen. Diese muss bei Durchfeuchtung gewechselt werden. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr sollen Händewaschen/desinfektion erfolgen. Händewaschen/-desinfektion ansonsten mindestens alle 30 min, soweit dies noch nicht erfolgt ist.


14. In den Toiletten werden Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung gestellt. Die Toiletten werden in kurzen Intervallen gereinigt. Es gilt hier ebenso der Mindestabstand untereinander.


15. Die Beschäftigten werden in den vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) unterwiesen. Die Gäste werden durch mehrfach angebrachte und gut lesbare Hinweisschilder mit entsprechenden Piktogrammen über die einzuhaltenden Regeln informiert.


Verantwortliche Ansprechpartner:
Sven Gerling (Mobil: 0172 – 2465440)
Stefan Kleinehr (0211 - 17183963)

Stand: 15.03.2021

Ganz einfach: unsere Hygieneregeln

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